Bund bezuschusst die Corona-gerechte Umrüstung von RLT-Anlagen

Förderung der Umrüstung von stationären Lüftungsanlagen

UPDATE:

Am 13.10.2020 wurde die Förderrichtlinie veröffentlicht. Das entsprechende Dokument können Sie sich auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie herunterladen. Klicken Sie dafür hier.

Antragsberechtigt sind Länder und Kommunen sowie solche durch Beteiligung oder sonstige Weise zu mindestens 50 % vom Bund, von Ländern oder Kommunen finanzierte Unternehmen, institutionelle Zuwendungsempfänger, Hochschulen und Träger von öffentlichen Einrichtungen.

 

 

 

Am 23.09.2020 wurde der Entwurf einer Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ dem Bundeskabinett vorgelegt. Bis 2024 sollen 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten.

 

Der Herbst naht und jeder muss, gezwungenermaßen, wieder mehr Zeit im Innenraum verbringen. Im Durchschnitt verbringen wir sogar bis zu 80 % unserer Zeit im Innenraum. Unzureichende Luftqualität kann beim Raumnutzer schnell zu Erkrankungen führen. Entscheidend für eine gute Luftqualität sind dabei eine gesundheitlich zuträgliche Luftfeuchte, eine behagliche Temperatur, eine geringe CO2-Konzentration und wenige chemische Belastungen. In pandemischen Zeiten spielt zusätzlich die mikrobiologische Belastung der Innenraumluft mit Viren und Bakterien eine große Rolle. Durch die Aufrüstung von Lüftungsanlagen soll somit der Infektionsschutz erhöht werden. Aber nicht nur der Infektionsschutz kann verbessert werden, auch die Nachhaltigkeit Ihrer Anlagen im Betrieb kann durch energiesparende Komponenten beträchtlich verbessert werden.

Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. 

 

Worauf warten Sie noch? Die Deutsche Normen Akademie berät Sie gerne über die Möglichkeiten der Umrüstung Ihrer RLT-Anlage. Die ersten Schritte sogar ganz unkompliziert online. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

 

Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein. 

 

 

Quellen: 

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/09/20200923-neues-foerderprogramm-fuer-lueftungsanlagen-tritt-demnaechst-in-kraft.html

Bilder: www.pixabay.com

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Kommentare: 2
  • #1

    Sani Toorchi (Sonntag, 27 September 2020 15:01)

    DIN Normen und VDI Richtlinien sind veraltet und bringen alles durcheinander sogar VOB gilt nicht mehr alles ist auf den Kopf gestellt ?
    Hier kurz :
    Kühllastberechnung und Heizlastberechnun ist immer noch mit alten Annahmen von + und - von 12 grade und 32 grad und das gilt nicht mehr und deshalb stimmt alle Berechnungen und Richtlinien nicht mehr .

  • #2

    Antwort an Sani Toorchi (Sonntag, 27 September 2020 17:46)

    Sicherlich bedürfen Richtlinien und Normen eigentlich noch mehr Überarbeitungsarbeit und gelangen somit auch an Ihre Grenzen. Jedoch sind Sie allgemein verfügbare anerkannte Regeln der Technik und somit Dokumente welche Planern, Bauherren und Betreibern eine gute Orientierung bietet.