VDI 6022: Voraussetzungen für die Zulassung

Hier erhalten Sie einen kompakten Überblick über die Zulassungsvoraussetzungen der verschiedenen VDI 6022 Online-Schulungen. Die Optionen gelten jeweils für den Qualifizierungsnachweis nach Kategorie A oder Kategorie B. Die Auffrischung dient künftig ausschließlich als Wissens-Update und kann ältere Zertifikate nicht mehr verlängern.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Zulassungsvoraussetzungen der verfügbaren VDI 6022 Online-Schulungen.

Option I Option II Option III
VDI 6022
Kategorie A
Meister, Techniker oder Ingenieur in der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik oder gleichwertig mit mehrjähriger Berufserfahrung mit RLT-Anlagen. Abgeschlossene Ausbildung oder Studium in Hygiene, Umweltmedizin oder Mikrobiologie oder gleichwertige Ausbildung und mindestens fünfjährige praktische Erfahrung im Bereich der Raumlufttechnik. Bei nachgewiesener Fachkompetenz kann eine Einzelfallprüfung durch den VDI erfolgen. Diese Prüfung wird vom VDI durchgeführt.
VDI 6022
Kategorie B
Branchenspezifische Berufsausbildung mit Abschluss als Geselle oder Facharbeiter im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung oder vergleichbaren Gewerken. Abschluss einer Zusatzqualifizierung „Basiswissen Raumlufttechnik“ oder vergleichbarer Schulungen mit mehrmonatiger Berufserfahrung an RLT-Anlagen. Mehrjährige Erfahrung in der Montage oder Instandhaltung von RLT-Anlagen oder in vergleichbaren Tätigkeiten der technischen Gebäudeausrüstung.
VDI 6022
Auffrischung
Sie besitzen einen gültigen Qualifizierungsnachweis nach VDI 6022 Kategorie A oder Kategorie B und möchten Ihr Wissen im Rahmen einer Auffrischungsschulung aktualisieren und intern dokumentieren.

Hinweis: Die Auffrischung dient als Wissens-Update und verlängert ältere Zertifikate nicht mehr.
Upgrade
VDI 6022 B→A
Sie besitzen bereits einen gültigen Qualifizierungsnachweis nach VDI 6022 Kategorie B und übernehmen (oder sollen künftig übernehmen) Aufgaben in Planung, Errichtung, Betrieb oder Instandhaltung von RLT-Anlagen.

Für das Upgrade auf Kategorie A ist der Nachweis der bestehenden Kategorie B Voraussetzung.