Die häufigsten Fragen zur VDI 6022
Der erste Kontakt mit der VDI 6022 kommt für viele Anwender überraschend. Entweder fragen Kunden ob Personal geschult ist, oder neue Entwicklungen oder Geräte sorgen für Unsicherheit über den Geltungsbereich. Natürlich entstehen dann viele Fragen, welche man gern schon vor einer Schulung beantwortet hätte. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Fragen, welche Ihnen helfen werden abzuschätzen ob die Anwendung der VDI 6022 notwendig ist und ob Sie Personal zur Schulung entsenden sollten.
Welche raumlufttechnischen Anlagen fallen unter den Geltungsbereich der VDI 6022?
Die VDI 6022 gilt für alle Anlagen und Geräte, die Räume oder Aufenthaltsbereiche in Räumen mit behandelter Zuluft versorgen, in denen sich bestimmungsgemäß Personen
-mehr als 30 Tage pro Jahr oder
-regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten.
Dabei ist zu beachten, dass lediglich RLT-Anlagen und -geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluftqualität beeinflussen unter die VDI 6022 fallen.
Dementsprechend fällt ein einfacher Ventilator, welcher Frischluft in den Raum befördert nicht unter die VDI 6022. Wird die Luft jedoch behandelt, sprich zum Beispiel gekühlt, befeuchtet, gefiltert oder bestrahlt , so handelt es sich um ein Gerät, welches in den Geltungsbereich der VDI 6022 fällt.
Fallen mobile Luftreiniger (ugs. Luftfilter) unter die VDI 6022?
Ja. Diese Geräte, die insbesondere gerne während der Pandemie angeschafft wurden, fallen unter den Geltungsbereich der VDI 6022. Diese Geräte fallen unter den Anwendungsbereich der dezentralen Geräte und müssen entsprechend den Vorgaben der VDI 6022 gewartet und geprüft werden. Darunter zählt zum Beispiel die Prüfung auf Verschmutzung und Beschädigung alle 6 Monate (entsprechend Tabelle 8, VDI 6022 Blatt 1 (01/2018)) und ein Filterwechsel alle 12 Monate.
Ist die VDI 6022 gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, aber indirekt. Betreiber haben nach Arbeitsschutzgesetz § 4 die Pflicht, den Stand der Technik zur Sicherung des Arbeitsschutzes im Betrieb umzusetzen. Natürlich umfasst dies auch den Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen. VDI-Richtlinien sind anerkannte Regeln der Technik und entsprechen in ihrem Inhalt dem Stand der Technik. Durch Anwendung der VDI 6022 sichert der Betreiber, dass Betrieb und Instandhaltung seiner raumlufttechnischen Anlagen den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes entsprechen. Dementsprechend erhält die VDI 6022 durch das Arbeitsschutzgesetz einen Gesetzescharakter und deren Inhalte sind verpflichtend.
Fallen raumlufttechnische Anlagen, welche vor der aktuellen Auflage der VDI 6022 gebaut wurden, auch unter die VDI 6022?
Ja. Diese Anlagen werden im Sinne der VDI 6022 als Bestandsanlagen bezeichnet und sollten bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben der VDI 6022 entsprechend auf- und nachgerüstet werden. Bis zur vollständigen Nachrüstung müssen Erstatzmaßnahmen, wie häufigere Kontrollen, den sicheren und hygienischen Betrieb der Anlage garantieren.
Wer kontrolliert die Umsetzung der VDI 6022?
Es gibt keine bundesweite benannte Stelle, die kontrolliert, ob raumlufttechnische Anlagen entsprechend der VDI 6022 betrieben und gewartet werden. In einzelnen Bundesländern, werden teils die Gesundheitsämter damit beauftragt, Kontrollen durchzuführen.
Wie oft muss eine Lüftungsanlage gemäß VDI 6022 geprüft werden?
Unterjährig muss eine raumlufttechnische Anlage entsprechend den Vorgaben der Tabelle 8 (VDI 6022: 2018, Blatt 1) durch mindestens VDI 6022 Kategorie B-geschultes Personal geprüft werden. Darunter zählen unter anderen die monatliche Sichtprüfung des Befeuchters und die dreimonatige Sichtprüfung des Kühlers. Zusätzlich müssen raumlufttechnische Anlagen durch VDI 6022-geschultes Personal im Rahmen einer Hygieneinspektion vollumfassend überprüft werden.
Wie oft muss eine Hygieneinspektion gemäß VDI 6022 durchgeführt werden?
Eine Hygieneinspektion muss bei raumlufttechnischen Anlagen mit Befeuchtung alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei RLT-Anlagen ohne Befeuchtung alle drei Jahre. Darunter fällt immer auch eine umfassende mikrobiologische Probennahme mit Abdruckproben und Luftkeimmessungen.
Wer darf die Hygieneinspektion mit mikrobiologischen Beprobungen gemäß VDI 6022 durchführen?
Hygieneinspektionen dürfen ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal gemäß VDI-MT 6022 Blatt 2, Kategorie A oder RLQ (Raumluftqualität) durchgeführt werden. VDI 6022 Kategorie B-geschultes Personal darf demnach keine Hygieneinspektionen durchführen.
Beim Lesen dieses Beitrages haben Sie festgestellt, dass Sie dringend eine Qualifizierung nach VDI 6022 benötigen? Kein Problem! Hier finden Sie die Übersicht unserer verfügbaren Schulungen der VDI 6022: Schulungsübersicht VDI 6022. Sie sind sich unsicher, welche Schulung Sie oder Ihre Kollegen benötigen? Gerne helfen wir Ihnen weiter! Kontaktieren Sie uns.
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S.Q. (Dienstag, 05 Dezember 2023)
Fallen Anlagen welche den pH-Wert in Trinkwasser beeinflussen auch unter VDI 6022?
Speziell, wenn die Luft rein in den Trinkwasserbehälter geht und nicht in den Betriebsraum der RLT.
Nicole Raiss (Freitag, 08 Dezember 2023 13:20)
RLT-Anlagen, welche unter die VDI 6022 fallen, versorgen sogenannte Aufenthaltsräume (erste Frage im Blogartikel). Der Fokus liegt also auf gesunde Atemluft von Raumnutzern und nicht auf Luft zur Behandlung von anderen "Medien". Ihr System fällt somit nicht unter die VDI 6022, solange nicht Teile der Luft auch zur Versorgung von Aufenthaltsräumen genutzt wird.